Die Frage nach der rechten Verantwortung des Glaubens

stellt sich zugleich nach »innen« für die Christin und den Christen selbst und nach »außen« gegenüber dem Anders- bzw. Nichtgläubigen. Denn es ist zum einen letztlich das Leben selbst, das immer von neuem herausfordert danach zu fragen, worin die christliche Hoffnung besteht und was das Christsein mit dem Menschsein zu tun hat.

Zum anderen ist es sowohl der wachsende Säkularismus als auch die Vielheit aller möglichen Offenbarungsansprüche und angeblichen Heilswege in dieser Welt, die zu einer Besinnung über den Glauben führt. Wodurch unterscheidet sich der christliche Glaube von den Religionen und vielen Weltanschauungen und worin gründet der „Mehrwert“ seiner Hoffnung?

Auf diesem Hintergrund fallen theologische Grundsatzfragen in die Zuständigkeit der Abteilung. Nach innen beziehen sich diese auf alle möglichen außerordentlichen Erscheinungen im kirchlichen Leben. Nach außen werden sie im Hinblick auf die Bereiche Ökumene, Kirche und die Religionen sowie Weltanschauungsfragen relevant.

Darüber hinaus gehören die Genehmigung der kirchlichen Druckerlaubnis, der Erwachsenentaufe sowie Über- und Rücktritt in die katholische Kirche in diesen Aufgabenbereich.